Oldtimer bis zum Jahrgang 1995. Die Klasseneinteilung ist jediglich zur Orientierung.
A bis D- 1.1.1900 – 31.12.1949
E- 1.1.1950 – 31.12.1960
F- 1.1.1961 – 31.12.1970
G- 1.1.1971 – 31.12.1980
H- 1.1.1981 – 31.12.1990
I- Youngtimer 1.1.1991 – 31.12.2003
Bei weniger als 3 Fahrzeuge in einer Klasse wird diese mit der nächsten Klasse zusammengelegt.
Die Verantwortung für die Einhaltung der diesbezüglichen Bestimmungen liegt ausschließlich beim jeweiligen Teilnehmer.
Startunterlagen:
Die Ausgabe der Startunterlagen erfolgt am Samstag ab 8.00 Uhr im Hotel. Für alle Wertungsstrecken ist, abgesehen von den Sonderprüfungen, keine feste Schnittgeschwindigkeit festgelegt. Das bedeutet, dass jeder Teilnehmer die Zeitaufteilung auf der Strecke nach eigenem Ermessen gestalten kann. Die Zeitkontrollen wurden so platziert, dass auch schwächere oder langsamere Fahrzeuge die Strecke problemlos bewältigen können. Es ist nicht erlaubt, Schnittmessgeräte, Laptops oder Tablets zur Zeitnahme oder Routenplanung zu verwenden.
Startnummern:
Die Startnummern müssen gut sichtbar auf der linken und rechten Seite des Fahrzeugs angebracht werden. Die Reihenfolge der Starts gemäß der Startliste muss strikt beachtet werden. Der Start erfolgt im Minutentakt am Seefelder Dorfplatz. Vor Ort wird eine Einweisung durch unsere Mitarbeiter stattfinden.
Aufgabenstellung:
Die Strecke ist gemäß dem Roadbook zu fahren. Es ist unbedingt die Straßenverkehrsordnung zu beachten, insbesondere die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften und das Fahren auf engen Straßen. Bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h erfolgt der Ausschluss.
Auf der Strecke gibt es Check-Points welche abgefahren werden müssen. Diese werden auf der Route markiert.
Straßenverkehr und Allgemeines:
Nicht im Roadbook markierte Kreuzungen sind entsprechend dem Straßenverlauf zu passieren. Feldwege, Sackgassen, Straßen mit allgemeinem Fahrverbot, Wohnstraßen, Zufahrten zu Betrieben sowie Autobahnen und Schnellstraßen werden nicht genutzt und daher auch nicht im Roadbook aufgeführt.
Durchführungsbestimmungen der Seefeld-Classic:
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ausnahmslos einzuhalten. Die gesamte Veranstaltung findet im öffentlichen Straßenverkehr statt, weshalb mit Behinderungen durch andere Verkehrsteilnehmer zu rechnen ist. Die Sicherheit von Personen und Sachwerten hat stets oberste Priorität und steht über jeder Wertung. Auf Freilandstraßen ist es gestattet, sofern es die Verkehrssituation erlaubt, auch höhere Geschwindigkeiten als 50 km/h zu fahren. Teilnehmer sollten das Überholen anderer Fahrzeuge ermöglichen, sofern die Verkehrslage dies zulässt, insbesondere vor Kontrollstellen oder Sonderprüfungen.
Nennung und Wertung:
Die Wertung basiert auf den vorhandenen Punkten der Check-Points.
Um Punkte zu erhalten, muss mindestens 80 % der Tagesstrecke innerhalb des vom Veranstalter vorgegebenen Zeitrahmens absolviert werden. Andernfalls wird der Teilnehmer als ausgefallen gewertet und erhält keine Punkte.
- Die Nennung gilt für ein Fahrzeug mit maximal zwei Personen und erfolgt online unter www.seefeld-classic.at
- Überweisung des Nenngeldes nach Aufforderung.
- Nennungen ohne Bezahlung des Nenngeldes werden nicht anerkannt.
- Maximale Anzahl Teilnehmer 60
- Nennungsschluss ist der 30. August 2025
Leistungen der Veranstalter:
- Durchführung und Organisationskosten
- Check-Points
- Startpakete mit Unterlagen, Startnummern, Roadbook
- Fahrtunterlagen zu allen Check-Points
- Gesamtstreckenlänge ca. 180 km
- Gebühren für Maut auf Mautstraßen
- Getränke und Fingerfood, Mittagessen inkl. Getränke
- Dinner, inkl. Soft-Getränke wie Säfte und Mineralwasser
- Servicewagen mit Mechaniker, bei Panne sind die Ersatzteile und Arbeitsstunde vom Teilnehmer selbst zu bezahlen.
- Streckenpersonal, Parkplatzpersonal
- Schlusswagen
- Preise für den Gesamtsieger
- Preise für die ersten der jeweiligen Klasse
- Preise für die Teamwertung (sofern gemeldet)
- Verschiedene Sachpreise
Werbung:
Die vom Veranstalter mit Sponsoren vereinbarten Werbeflächen müssen vollständig auf den bereitgestellten Unterlagen (z. B. Startnummern) genutzt werden. Persönliche Werbung oder Werbung anderer Classic-Veranstaltungen muss entweder überklebt oder vorab mit dem Veranstalter abgestimmt werden.
Nenngeld:
Das Nenngeld für ein Fahrzeug mit Fahrer und Beifahrer beträgt laut Ausschreibung.
Für eine zusätzliche Begleitperson, entweder im Fahrzeug oder in einem Begleitfahrzeug, fällt ein Kostenbeitrag von € 160,– pro Tag an.
Die Teilnahme einer zusätzlichen Person am Dinner und der Preisverleihung am Samstag kostet € 100,– pro Person.
Für die Teamwertung wird kein separates Nenngeld erhoben. Zur Bestätigung der Anmeldung ist das Nenngeld auf das angegebene Konto zu überweisen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen sowie Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Eine Rückerstattung des Nenngeldes erfolgt nur, wenn ein Teilnehmer abgewiesen oder die Veranstaltung abgesagt wird.
Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Corona oder ähnlicher Umstände abgesagt werden, wird ein Drittel des Nenngeldes zur Deckung bereits entstandener Organisationskosten einbehalten.
Organisatorisches:
Die Nutzung von funktionierende Anzeige für Geschwindigkeit und Distanz ist erlaubt. Elektronische Schnittrechner, Laptops, Tablets, Computer, Navigationsgeräte und Geschwindigkeitsmessgeräte können verwendet werden. Fahrzeuge können nach der Zieleinfahrt stichprobenartig einer Nachkontrolle unterzogen werden. Bei Verstößen gegen die Regelungen wird das betreffende Fahrzeug mit doppelten Strafpunkten belegt. Teilnehmer, die sich der Kontrolle entziehen, werden disqualifiziert.
Erwartete Checks:
Vor dem Start erfolgt eine technische Abnahme, bei der die Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit überprüft werden. Während der Etappe können unsere technischen Kommissare die Teilnehmer mithilfe einer roten Flagge stoppen, um weitere Kontrollen durchzuführen. Im Rahmen der technischen Abnahme wird das Fahrzeug auf mögliche Mängel überprüft. Diese Kontrolle entbindet den Fahrer oder die Fahrerin jedoch nicht von der Verantwortung für die Betriebs- und Verkehrssicherheit ihres Fahrzeugs.
Fahrzeuge mit erheblichen technischen Mängeln oder ohne gültige bzw. fehlende Begutachtungsplakette werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
AGB / Haftungserklärung:
Der/die Unterzeichnende erklärt ausdrücklich und unwiderruflich, die zivil- und strafrechtliche Haftung für alle durch ihn/sie oder sein/ihr Fahrzeug verursachten Personen-, Sach-, Vermögens- oder sonstigen Schäden im Bereich der Wettbewerbsstrecke oder deren Einrichtungen vollständig zu übernehmen.
Er/sie bestätigt, dass der Veranstalter sowie alle mit der Veranstaltung verbundenen Behörden, Organisationen und Einzelpersonen jegliche Haftung für Schäden, die den Benutzern der Wettbewerbsstrecke entstehen, ablehnen. Sollte durch ein Schadensereignis von Dritten Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden, verpflichtet sich der Verursacher, den Veranstalter schad- und klaglos zu halten.
Ich nehme zur Kenntnis, dass aus Foto-, Film- und Videoaufnahmen, die während der Veranstaltung für PR-Zwecke erstellt werden, keinerlei Ansprüche gegenüber dem Veranstalter entstehen, selbst wenn diese Aufnahmen außerhalb des Zusammenhangs der Veranstaltung veröffentlicht werden.
Mit Abgabe der Nennung erkenne ich die Teilnahmebedingungen gemäß der Ausschreibung an.
Änderungen vorbehalten!